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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung eines Appartements.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung des Appartements
sowie dessen Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2. Vertragsabschluß, -partner,
-haftung; Verjährung
2.1. Der
Mietvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Mieters durch
den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Hat
ein Dritter für den Mieter gebucht, haftet er gegenüber dem Vermieter
zusammen mit dem Mieter alls Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
2.3. Der Vermieter haftet nur für die Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Schadenersatz ist auf die fällige Miete beschränkt.
2.4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle etwaigen
Ansprüche des Mieters beträgt 6 Monate.
3. Leistung,
Preise, Zahlungen, Aufrechnung
3.1. Der
Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchten Appartement
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Vermietung
und weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an
den Vermieter zu zahlen.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne gesetzliche
Mehrwertsteuer gem. Kleingewerberegelung
3.4. Rechnungen des Vermieterson ohne Fälligkeitsdatum
sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Zinsen in Höhe von
4% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Dem Mieter
bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der eines
höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluß
oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen
für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7. Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters
aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt
des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Ein
Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Mietpreis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
oder bei nicht vom Vermieter zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
4.2. Dem Vermieter steht es frei, den etwaig entstandenen
und vom Mieter zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der
Mieter ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich
vereinbarten Preises für die Anmietung des Appartements zu zahlen:
- bis
30 Tage vor Ankunft: 50%
- bis
14 Tage vor Ankunft: 70%
- bis
7 Tage vor Ankunft: 80%
- mindestens
aber 100,00 EUR.
Dem
Mieter steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden
oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
Der
vereinbarte Mietpreis ist bei Übernahme des Appartements
voll zu zahlen, wobei eine etwaige Anzahlung angerechnet wird.
5. Rücktritt
des Vermieters
5.1. Wird
eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom
Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
5.2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere
Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- das
Appartement unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,
angemietet wurde
- die
Vermieter begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß der Mieter
zur Zahlung der vereinbarten Miete oder Restmiete nicht in
der Lage ist.
- ein
Verstoß gegen die Hausordnung im Mietobjekt bzw. eine Störung
der anderen Bewohner zu befürchten ist.
5.3. Der
Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht
kein Anspruch des Mieters auf Schadenersatz.
6. Bereitstellung
des Appartements, Übergabe und Rückgabe
6.1. Das Appartement steht dem Mieter nach terminlicher
Absprache zur Verfügung, im Normalfall
am
Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung.
6.2. Nimmt der Mieter das Appartement erst verspätet
in Anspruch oder gibt die Inanspruchnahme vor Vertragsablauf
auf, so hat er keinen Rückerstattungsanspruch.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Appartement
bis spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung bis 16.00 Uhr 50%
des vollen Tagesmietpreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr
100%. Dem Mieter steht es frei, nachzuweisen, daß dem Vermieter
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.4. Stellt der Vermieter aus Gründen, die er selbst
zu vertreten hat, dem Mieter das Appartement nicht zur Verfügung,
so ist er berechtigt, dem Mieter ein anderes, vergleichbares
Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt der Vermieter
nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem
Mietpreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers.
Lehnt der Mieter die Unterbringung in einem anderen Haus ab,
erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Mieters sind
ausgeschlossen.
7. Haftung
des Vermieters
Der
Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt
auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen
sind. Sollten Störungen oder Mängel im Appartement auftreten,
wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
8. Schlußbestimmungen
8.1. Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingung für die Vermietung sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind
unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand
ist Potsdam.
8.3. Es gilt deutsches Recht.
8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Vermietung unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Stand
09.06.2011
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